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Werbungskosten für Ärzte: Diese Posten senken Ihre Steuerlast

Dr. M. Schöler· Steuerberater & Diplom-Kaufmann 6 Min. Lesezeit

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (2026: 1.230 €) ist für die meisten Klinikärzte schnell überschritten. Wer Belege sammelt, holt sich vom Finanzamt regelmäßig vierstellige Beträge zurück.

Fortbildung und Fachkongresse

Teilnahmegebühren, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand für medizinische Kongresse und Fortbildungen sind voll absetzbar. Wichtig: Programm und Teilnahmebescheinigung aufbewahren.

Fachliteratur und digitale Tools

Fachzeitschriften (DÄB, NEJM, Lancet), Lehrbücher, UpToDate-Lizenzen und medizinische Apps gelten als Werbungskosten. Auch Pflichtsoftware (z. B. Telematik-Tools) ist absetzbar, sofern beruflich genutzt.

Berufshaftpflicht und Kammerbeiträge

Beiträge zur Ärztekammer, zum Marburger Bund und für die Berufshaftpflichtversicherung sind in voller Höhe abziehbar – ebenso Beiträge zum Versorgungswerk (als Sonderausgaben).

Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale

Wer regelmäßig zu Hause Befunde schreibt oder publiziert, kann die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 € p. a.) ansetzen. Ein eigenes Arbeitszimmer ist nur in engen Grenzen absetzbar.

Doppelte Haushaltsführung und Fahrtkosten

Bei einer Zweitwohnung am Klinikort sind Miete (bis 1.000 €/Monat), Verpflegungsmehraufwand und Heimfahrten absetzbar. Pendler nutzen die Entfernungspauschale (0,30 €/km, ab dem 21. km 0,38 €/km).

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