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Bereitschaftsdienst und Zuschläge richtig berechnen

Dr. med. L. Hartmann· Fachärztin Innere Medizin 7 Min. Lesezeit

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und Zuschläge sind ein wesentlicher Gehaltsbestandteil. Wer die Mechanik nicht kennt, verliert schnell mehrere hundert Euro pro Monat. Dieser Ratgeber zeigt die Berechnung anhand der TV-Ärzte-Regelungen.

Bewertungsstufen I–IV verstehen

Bereitschaftsdienst wird je nach durchschnittlicher Arbeitsbelastung in die Stufen I (bis 25 %) bis IV (bis 95 %) eingeordnet. Die Stufe bestimmt, welcher Anteil der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit vergütet wird und damit den effektiven Stundenlohn maßgeblich beeinflusst.

Stundenfaktor und Grundvergütung

Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Tabellenentgelt geteilt durch 4,348 × Wochenarbeitszeit. Auf diesen Stundensatz wird je Bewertungsstufe ein Faktor angewendet (typisch 60–95 %). Daraus errechnet sich das Bruttoentgelt je Bereitschaftsstunde.

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge

Zusätzlich gelten Zuschläge: 15 % nachts (21–6 Uhr), 25 % sonntags, 35 % an Feiertagen und bis zu 135 % am 24./25.12. Diese sind teils steuerfrei (§ 3b EStG) und erhöhen das Netto überproportional.

Rufbereitschaft separat betrachten

Rufbereitschaft wird mit 12,5 % als Arbeitszeit gewertet, tatsächliche Einsätze (inkl. Wegezeit) jedoch voll mit Zuschlägen vergütet. Für die Lohnsteuer entscheidend ist die saubere Trennung der beiden Zeitarten.

Praxisbeispiel: 4 Bereitschaftsdienste im Monat

Ein Facharzt mit 6.200 € Tabellenentgelt und vier 16-Stunden-Bereitschaftsdiensten (Stufe II) verdient zusätzlich rund 1.800 € brutto plus 200–300 € steuerfreie Zuschläge. Den exakten Betrag berechnen Sie mit dem ArztGehalt-Pro-Rechner.

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