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Brutto-Netto für Ärzte: Was bleibt 2026 wirklich übrig?

Dr. M. Schöler· Steuerberater & Diplom-Kaufmann 9 Min. Lesezeit

Auf der Abrechnung steht ein hohes Brutto – das Netto enttäuscht oft. Wir erklären präzise, welche Posten den Unterschied ausmachen und welche Stellschrauben Ärzten 2026 bleiben.

Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag

Ärzte erreichen mit einem Bruttogehalt oberhalb von ca. 67.000 € (Steuerklasse I) zügig den Spitzensteuersatz von 42 %. Soli entfällt für die meisten, ab ca. 105.000 € Jahresbrutto wird er wieder anteilig fällig.

Versorgungswerk statt gesetzlicher Rente

Klinikärzte zahlen in das berufsständische Versorgungswerk ein (Beitragssatz analog zur gesetzlichen Rente, ca. 18,6 %). Der Arbeitgeberzuschuss läuft parallel. Vorteil: höhere Rendite, eigene Versorgungsgemeinschaft.

Kranken- und Pflegeversicherung

Über der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.512,50 €/Monat) wird der KV/PV-Beitrag gedeckelt. Viele Ärzte wechseln daher in die PKV – das senkt die monatlichen Abzüge, erhöht aber die Eigenverantwortung.

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind in den im Gesetz definierten Grenzen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Bei diensthäufigen Ärzten erhöht das die Netto-Quote spürbar.

Beispielrechnung Oberarzt

Ein Oberarzt mit 9.500 € Brutto und 1.200 € Dienst-Zuschlägen kommt 2026 (Steuerklasse I, kein Kind) auf rund 5.700 € Netto. Mit Familienkonstellation und Kirchenaustritt verschiebt sich das Bild deutlich.

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